Thomasberg / H'rott

Gremien

Bis zum Jahr 2009 bestanden in den Pfarrgemeinden unseres Erzbistums je ein eigener Pfarrgemeinderat, der die Aufgabe hatte, den Pfarrer und das Seelsorgeteam in allen Fragen der Pastoral zu beraten und Ideen und Initiativen für das Gemeindeleben vor Ort zu entwickeln und durchzufüh- ren. Seit Bestehen der Pfarreiengemeinschaft wurde es sinnvoll, einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat zu wählen, um auch eine gemeinsame Pastoral für alle 5 Gemeinden zu entwickeln.

Dieser gemeinsame Pfarrgemeinderat hat für jede Gemeinde einen Orts- ausschuss installiert, der die Aufgabe hat, das konkrete Leben am Ort zu gestalten und für die praktische Durchführung zu sorgen. Die bisherigen Ausschüsse der örtlichen Pfarrgemeinderäte sind vielfach erhalten geblieben als Arbeitskreise für die Durchführung bestimmter praktische Aufgaben. Wie auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft bestehen auch auf Gemeindeebene von Zeit zu Zeit Projektgruppen zur Durchführung von zeitlich begrenzten Aktionen.

Ähnlich wie mit der Pastoral verhält es sich auch mit der Verwaltung. Die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands ist das Entscheidungs- gremium für alle Verwaltungsaufgaben auf der Ebene der Pfarreienge- meinschaft. Den Kirchenvorständen obliegen die Aufgaben der Verwaltung der einzelnen Pfarrgemeinden. Ihre Aufgaben umfassen die Bereiche Gebäude, Grundstücke, Finanzen und Erbpachten.