Über die Sitzung des Pfarrgemeinderates ist ein Ergebnisprotokoll anzu- fertigen, das von der oder dem Vorsitzenden und dem/der Protokoll- führerIN zu unterschreiben ist. Die Protokolle gehören zu den amtlichen Akten, sind im Pfarrarchiv aufzubewahren und bei der bischöflichen Visitation vorzulegen. Die Ergebnisse der Sitzung sind in geeigneter Weise im Seelsorgebereich bekannt zu machen (aus der Satzung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln ).
Unser Pfarrgemeinderat hat entschieden, dass die Protokolle an dieser Stelle online zu veröffentlichen. Die Protokolle werden veröffentlicht, sobald der Inhalt vollständig abgestimmt ist. Da der Pfarrgemeinderat nur einmal monatlich tagt, findet die Veröffentlichung in der Regel mit einem Verzug von ein bis zwei Monaten statt.
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